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Reform der Grundsteuer beschlossen

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regelungen zur Grundsteuer im vergangenen Jahr für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber war gefordert, eine Neuregelung bis Ende 2019 zu schaffen. Nun hat sich das Bundeskabinett auf eine Reform verständigt.

Die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den alten Bundesländern sind nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar, so das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 10. April 2018. Nunmehr hat die Bundesregierung die Reform der Grundsteuer beschlossen. Darin sollen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beachtet, das derzeitige Aufkommensniveau gesichert und das kommunale Hebesatzrecht beibehalten werden. Im Jahr 2018 betrug das Grundsteueraufkommen der deutschen Gemeinden nach Angaben der Bundesregierung etwa 14,2 Milliarden Euro.

Das Reformpaket besteht aus drei miteinander verbundenen Gesetzentwürfen:

Das Wesentliche in Kürze:

Inkrafttreten:

Bis zum 31. Dezember 2024 haben die Länder die Möglichkeit, vom Bundesrecht abweichende Regelungen vorzubereiten. Die neuen Regelungen zur Grundsteuer – entweder bundesgesetzlich oder landesgesetzlich – gelten dann ab 1. Januar 2025. Bis dahin gilt das bisherige Recht weiter.

Weiterführende Informationen:

Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Website "Fra­gen und Ant­wor­ten zur neuen Grundsteuer" sowie den Download der Gesetzentwürfe zusammengestellt.

(Bundesregierung / STB Web)

Artikel vom: 25.06.2019